Die Hausgemeinschaft verfügt im Garten über eine Feuerstelle.
Lage
Die Feuerstelle befindet sich auf Höhe des Gartenausgangs in OG2. Der Platz dieser Feuerstelle ist auf der Hangseite durch Weidenbüsche abgegrenzt und auf der dem Hang abgewandten Seite durch eine rötliche Betonmauer. Durch diese entsteht eine ebene Terrasse mit rund 4 Metern breite, in deren Zentrum sich die Feuerstelle befindet.
Bauweise
Ursprungszustand
Diese ursprüngliche Feuerstelle hatte einen Durchmesser von etwa einem Meter und war mit Natursteinen eingefasst.
Umbau zum Holzvergaser
Trotz sachgemäßer Nutzung (trockenes Holz, geringes Volumen) habe sich einige Nachbarn von der Geruchsentwicklung belästigt gefühlt. Auch wenn entsprechend rechtlicher Vorschriften kein Handlungsbedarf bestanden hat, haben wir beschlossen unseren Nachbarn entgegenzukommen indem wir die Feuerstelle umbauen. Ein Holzvergaser verlagert das Brennmaterial in einen mit Löchern durchsiebten Korb und fügt an mehreren Stellen Frischluft hinzu. Dadurch werden die Holzgase nahezu vollständig verbrannt und es entsteht deutlich weniger Rauch.
Die neue Feuerstelle besteht aus einer mit Ziegeln gemauerten Vertiefung von etwa 60cm. Die Luftzufuhr erfolgt von der Seite durch ein im Boden vergrabenes ca. 15cm dickes Rohr. Ein ebenfalls aus Ziegelsteinen gemauerter Kranz schließt oben bündig mit dem Feuerkorb ab, der ein offenes Ölfass mit Löchern im Boden und am oberen Rand ist.
Restaurierung 2023
Der verwendete feuerfeste Zement war offenbar nicht frostresistent und ist im Winter fast vollständig zerbröselt. Die Feuerstelle wurde mit einem anderen Zement dieses Jahr (2023) wieder neu gemauert.
Anwendungshinweise
- Verschlusskappe vom Ansaugrohr entfernen, damit das Feuer atmen kann und nach der Benutzung wieder einsetzen.
- Feuerkorb nur mit trockenem Holz befüllen (zum Anzünden kann natürlich Papier zum Einsatz kommen)
- Die Abdeckung (runde Metallplatte) der Feuerstelle nach jeder Benutzung wieder auf den Feuerkorb legen. Es soll kein Regen in in die Feuerstelle gelangen.
- Nur bei geeignetem Wetter benutzen, nicht bei Regen, Sturm, Dürre oder Windverhältnissen, bei denen der Rauch Richtung Hof und damit in die Belüftungsanlage gedrückt würde.
Rechtliches
Die folgenden Angaben basieren auf meinem limitierten Wissensstand, der sich gegenwärtig nur aus Online-Ressourcen speist. Ich bitte daher um Korrekturen, sollte dies nicht korrekt sein.
Meine Zusammenfassung wäre:
- Dafür sorgen, dass man Umgebung und Nachbarschaft nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt.
Dies erreichen wir durch:- Maßvolle Benutzung der Feuerstelle
- Verwendung anwendungsgerechten Brennmaterials (= z.B. trockenes Holz)
- Abstand zu Nachbarn
- Entzünden bei geeigneten Witterungsbedingungen
- (und durch Bau dieser besonders raucharmen Feuerstelle)
- Zustimmung des Grundeigentümers
- Durch die Übernahme des Grundstücks im Rahmen einer 99 jährigen Pacht zum Gebrauch als Garten, zur Wohnnutzung, für die Schule und gewerbliche Nutzung sind mit Sicherheit ein größer Teil der Rechte des Grundstückseigentümers an den Pächter übergegangen. Der Pächter ist der Verein, damit indirekt sämtliche Hausbewohner_innen.
- Nachfolgende Informationen lassen mich davon ausgehen, dass das Recht ein Feuer im Garten zu entzünden eventuell im Pachtvertrag selbst geregelt werden könnte. Leider ist im entsprechendem Abschnitt des ABGB nur von beweglichen und unbeweglichen Sachen die rede, nicht aber von Befugnissen. In § 1090 und danach heißt es: Der Vertrag, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, heißt überhaupt Bestandvertrag. Der Bestandvertrag wird, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann, ein Pachtvertrag genannt. Der Eigentümer kann sowohl seine beweglichen und unbeweglichen Sachen, als seine Rechte in Bestand geben.
- Vielleicht ist eine direkte Abklärung mit dem Grundstückseigentümer die einfachste Lösung.
- Maximal 0,5m³ Brennmaterial auf einmal anzünden … das sind etwa 400kg Fichtenholz. Unsere Tipis haben vergleichsweise (inkl. Luftvolumen) eher <0,2m³.
- Brandbeschleuniger sind verboten
- Das Entzünden bei starkem Wind oder bei Dürre ist verboten
- Der Sicherheitsabstand zu Häusern beträgt mehr als 5m
- Das Feuer wird stets im Auge behalten
- Mittel zur Brandbekämpfung stehen bereit
- Die Feuerstelle wird erst verlassen, wenn die Glut erloschen ist.
- Die Brandfläche darf 2m² nicht übersteigen. Unsere derzeitige Feuerstelle hat einen Durchmesser von rund 1m, also 0.8m²
- Im Falle von Dürre darf im „Gefährdungsbereich des Waldes“ (auch Waldnähe auf oesterreich.gv.at) kein Feuer entzündet werden. Die Distanz von uns Zum Wald beträgt 1,86km Luftlinie.
- Die Definition von Gefährdungsbereich ist nicht einfach herauszufinden.
- Der Hausverstand sagt mir, dass Funkenflug über derartige Distanzen unwahrscheinlich ist.
- (es wird bei uns sowieso niemand bei Dürre Feuer machen)
Quellen
Zuletzt bearbeitet am 18. Juli 2024 von Adrian Kowar